Die 5 Pflegegrade einfach erklärt: Einstufung & Leistungen beantragen
Die Welt der Pflegegrade kann zunächst verwirrend erscheinen – aber keine Sorge, Sie sind nicht allein mit diesen Fragen. Seit 2017 hat das neue System der Pflegegrade das frühere System der Pflegestufen abgelöst, und viele Menschen sind noch immer unsicher, welche Leistungen ihnen tatsächlich zustehen.
In diesem Artikel erklären wir Ihnen alles, was Sie über die pflegegrade erklärt wissen müssen, damit Sie oder Ihre Angehörigen die bestmögliche Unterstützung erhalten.
Das deutsche Pflegesystem mag komplex wirken, doch mit dem richtigen Verständnis wird deutlich, wie durchdacht es aufgebaut ist. Die fünf Pflegegrade berücksichtigen nicht nur körperliche Einschränkungen, sondern auch kognitive und psychische Beeinträchtigungen – ein wichtiger Fortschritt gegenüber dem alten System.
Inhaltsverzeichnis
Was sind Pflegegrade und warum wurden sie eingeführt?
Die Pflegegrade sind eine systematische Einteilung der Pflegebedürftigkeit in Deutschland. Sie lösten 2017 die bisherigen drei Pflegestufen ab und erweiterten das System auf fünf Grade. Diese Neuerung war längst überfällig, denn das alte System benachteiligte Menschen mit Demenz und anderen kognitiven Einschränkungen erheblich.
Das neue System bewertet die Selbstständigkeit einer Person in verschiedenen Lebensbereichen. Dabei geht es nicht mehr nur darum, wie viel Zeit für die Pflege aufgewendet werden muss, sondern vielmehr darum, was die betroffene Person noch selbst bewältigen kann und wo sie Unterstützung benötigt.
Die Vorteile des neuen Systems auf einen Blick
Der Wechsel zu den Pflegegraden brachte mehrere entscheidende Verbesserungen mit sich. Menschen mit Alzheimer und anderen Demenzformen erhalten nun endlich die Anerkennung und Unterstützung, die sie benötigen. Gleichzeitig wurde das Begutachtungsverfahren transparenter und nachvollziehbarer gestaltet.
Besonders wichtig ist, dass psychische Erkrankungen und geistige Behinderungen nun gleichberechtigt neben körperlichen Einschränkungen bewertet werden. Dies war ein Meilenstein für die Gerechtigkeit im deutschen Pflegesystem.
Die 5 Pflegegrade im Detail erklärt
Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegegrad 1 ist der niedrigste Pflegegrad und wird Menschen zuerkannt, die noch weitgehend selbstständig leben können, aber bereits erste Unterstützung benötigen. Die pflegegrad 1 leistungen umfassen hauptsächlich präventive Maßnahmen und Beratungsleistungen.
Menschen in Pflegegrad 1 erhalten zwar kein klassisches Pflegegeld, haben aber Anspruch auf den Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro monatlich. Dieser kann für haushaltsnahe Dienstleistungen, Betreuungsangebote oder zur Finanzierung von Pflegehilfsmitteln verwendet werden.
Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Bei Pflegegrad 2 wird die Unterstützung deutlich umfangreicher. Hier beginnt das eigentliche pflegegrad 2 pflegegeld, das monatlich ausgezahlt wird. Menschen in diesem Pflegegrad benötigen regelmäßige Hilfe bei der Körperpflege, beim Anziehen oder bei der Nahrungsaufnahme.
Typische Situationen für Pflegegrad 2 sind beispielsweise Menschen nach einem Schlaganfall, die noch viele Dinge selbst erledigen können, aber bei bestimmten Tätigkeiten auf Hilfe angewiesen sind. Auch Menschen mit beginnender Demenz fallen oft in diese Kategorie.
Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegegrad 3 kennzeichnet eine deutlich höhere Pflegebedürftigkeit. Die pflegegrad 3 sachleistungen werden entsprechend aufgestockt, da die betroffenen Personen täglich mehrfach Unterstützung benötigen. Häufig sind dies Menschen, die ihre Wohnung nicht mehr allein verlassen können oder bei denen chronische Schmerzen die Bewegungsfähigkeit stark einschränken.
In diesem Pflegegrad ist oft eine Kombination aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen sinnvoll, um sowohl die häusliche Pflege durch Angehörige als auch die professionelle Unterstützung durch Pflegedienste zu ermöglichen.
Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Menschen mit Pflegegrad 4 sind in nahezu allen Lebensbereichen auf Hilfe angewiesen. Sie benötigen rund um die Uhr Betreuung und können kaum noch Alltagsaktivitäten selbstständig durchführen. Oft handelt es sich um Personen im fortgeschrittenen Stadium einer Demenz oder Menschen mit schweren körperlichen Behinderungen.
Die Leistungen in Pflegegrad 4 sind entsprechend hoch angesetzt, um eine angemessene Versorgung sicherzustellen. Viele Familien stehen hier vor der schweren Entscheidung zwischen häuslicher Pflege und einer stationären Unterbringung.
Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen
Pflegegrad 5 ist die höchste Stufe der Pflegebedürftigkeit. Hier handelt es sich um Menschen, die vollständig pflegebedürftig sind und zusätzlich besondere Anforderungen an die pflegerische Versorgung stellen. Dies können beispielsweise Menschen im Wachkoma sein oder Personen mit schweren geistigen Behinderungen, die auch verhaltensbedingte Herausforderungen mit sich bringen.
Übersichtstabelle: Leistungen nach Pflegegraden 2025
Pflegegrad | Pflegegeld (monatlich) | Pflegesachleistungen ambulant (monatlich) | Pflegesachleistungen stationär (monatlich) | Entlastungsbetrag (monatlich) |
1 | 0 € | 0 € | 0 € | 125 € |
2 | 350 € | 800 € | 800 € | 125 € |
3 | 600 € | 1.500 € | 1.300 € | 125 € |
4 | 800 € | 1.850 € | 1.820 € | 125 € |
5 | 1.000 € | 2.300 € | 2.050 € | 125 € |
Hinweis: Diese Werte gelten für das Jahr 2025 und werden regelmäßig angepasst.
Das Begutachtungsverfahren: Wie werden die Punkte vergeben?
Das neue Begutachtungsverfahren (NBA – Neues Begutachtungsassessment) ist der Schlüssel zum Verständnis der Pflegegrade. Der Medizinische Dienst (MD) bewertet sechs verschiedene Lebensbereiche und vergibt dafür Punkte. Die pflegegrad punkte tabelle zeigt, wie diese Bewertung funktioniert:
Die sechs Bewertungsbereiche im Detail
1. Mobilität (10% Gewichtung) Hier wird bewertet, wie selbstständig sich die Person fortbewegen kann. Kann sie noch allein gehen, Treppen steigen oder das Bett verlassen? Die Bewertung reicht von völlig selbstständig bis vollständig unselbstständig.
2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (7,5% Gewichtung) Dieser Bereich umfasst die geistige Leistungsfähigkeit: Kann die Person noch Entscheidungen treffen, sich örtlich und zeitlich orientieren oder Gespräche führen? Besonders bei Demenzpatienten spielt dieser Bereich eine wichtige Rolle.
3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (7,5% Gewichtung) Hier geht es um Verhaltensauffälligkeiten wie Unruhe, Aggressivität oder Ängste. Auch nächtliche Umtriebigkeit oder die Tendenz, wegzulaufen, werden hier bewertet.
4. Selbstversorgung (40% Gewichtung) Dies ist der gewichtigste Bereich und umfasst alle Tätigkeiten der Körperpflege, des An- und Auskleidens sowie der Ernährung. Kann die Person noch selbstständig duschen, sich die Zähne putzen oder selbstständig essen?
5. Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen (20% Gewichtung) Hier wird bewertet, ob die Person ihre Medikamente selbst einnehmen, Blutzucker messen oder Termine wahrnehmen kann. Auch der Umgang mit Hilfsmitteln fließt in diese Bewertung ein.
6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte (15% Gewichtung) Kann die Person noch ihren Tagesablauf selbst gestalten, Kontakte pflegen oder sich beschäftigen? Dieser Bereich wird oft unterschätzt, ist aber für die Lebensqualität von enormer Bedeutung.
Punktevergabe und Pflegegradeinstufung
Gesamtpunkte | Pflegegrad |
---|---|
12,5 bis unter 27 Punkte | Pflegegrad 1 |
27 bis unter 47,5 Punkte | Pflegegrad 2 |
47,5 bis unter 70 Punkte | Pflegegrad 3 |
70 bis unter 90 Punkte | Pflegegrad 4 |
90 bis 100 Punkte | Pflegegrad 5 |
Pflegegrad beantragen: So gehen Sie vor
Den Pflegegrad beantragen ist einfacher, als viele denken. Der erste Schritt ist immer ein Anruf bei Ihrer Pflegekasse. Diese ist in der Regel bei Ihrer Krankenkasse angesiedelt. Sie können den Antrag auch schriftlich stellen – ein formloses Schreiben reicht aus.
Der Weg zum Pflegegrad Schritt für Schritt
Schritt 1: Antragstellung Rufen Sie Ihre Pflegekasse an oder schreiben Sie einen formlosen Brief. Wichtig ist, dass Sie oder Ihr Angehöriger den Antrag stellen – nicht etwa der Hausarzt oder ein Pflegedienst.
Schritt 2: Begutachtungstermin Die Pflegekasse beauftragt den Medizinischen Dienst mit einer Begutachtung. Dieser Termin findet in der Regel zu Hause statt und dauert etwa eine Stunde.
Schritt 3: Vorbereitung auf den Begutachtungstermin Sammeln Sie alle relevanten Unterlagen: Arztberichte, Medikamentenlisten, Hilfsmittelverordnungen. Führen Sie am besten auch ein Pflegetagebuch über ein bis zwei Wochen, in dem Sie dokumentieren, bei welchen Tätigkeiten Hilfe benötigt wird.
Schritt 4: Der Begutachtungstermin Seien Sie beim Termin ehrlich und realistisch. Viele Menschen neigen dazu, ihre Fähigkeiten zu überschätzen oder wollen „tapfer“ erscheinen. Dies kann jedoch zu einer zu niedrigen Einstufung führen.
Schritt 5: Der Bescheid Innerhalb von 25 Arbeitstagen nach dem Begutachtungstermin erhalten Sie den Bescheid. Sind Sie mit dem Ergebnis nicht einverstanden, können Sie Widerspruch einlegen.
Unterschied zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistung: Was passt zu Ihnen?
Viele Menschen sind unsicher, was für sie besser ist: Pflegegeld oder Pflegesachleistungen. Der Unterschied zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistung liegt im Wesentlichen darin, wer die Pflege durchführt und wie abgerechnet wird.
Pflegegeld: Flexibilität für die Familie
Pflegegeld ist eine monatliche Geldleistung, die Sie frei verwenden können. Es ist gedacht für die Pflege durch Angehörige, Freunde oder ehrenamtliche Helfer. Das Geld können Sie an die pflegende Person weitergeben oder für pflegebedingte Ausgaben verwenden.
- Der große Vorteil: Sie haben völlige Flexibilität in der Gestaltung der Pflege.
- Der Nachteil: Die Beträge sind niedriger als bei Pflegesachleistungen, und Sie müssen die pflegerische Qualität selbst sicherstellen.
Pflegesachleistungen: Professionelle Unterstützung
Pflegesachleistungen werden direkt zwischen dem Pflegedienst und der Pflegekasse abgerechnet. Sie erhalten professionelle Pflege durch ausgebildete Fachkräfte. Die Leistungen sind höher bewertet, weil professionelle Pflege teurer ist.
- Vorteil: Fachliche Kompetenz und Verlässlichkeit.
- Nachteil: Weniger Flexibilität und Sie müssen sich an die Zeiten des Pflegedienstes anpassen.
Kombinationsleistung: Das Beste aus beiden Welten
Viele Familien wählen eine Kombinationsleistung. Dabei wird ein Teil der Pflegesachleistungen genutzt, und das Pflegegeld wird entsprechend gekürzt. So können Sie beispielsweise morgens professionelle Hilfe beim Waschen und Anziehen in Anspruch nehmen, während Angehörige die restliche Betreuung übernehmen.
Entlastungsbetrag Pflege: 135 Euro, die oft übersehen werden
Der Entlastungsbetrag Pflege in Höhe von 135 Euro monatlich steht allen Pflegebedürftigen zu – unabhängig vom Pflegegrad. Dennoch wird er häufig nicht genutzt, weil viele Menschen nicht wissen, was sie damit machen können.
Verwendungsmöglichkeiten des Entlastungsbetrags
Der Entlastungsbetrag kann vielfältig eingesetzt werden: für Besuchsdienste, Alltagsbegleitung, hauswirtschaftliche Hilfen oder zur Finanzierung von Pflegehilfsmitteln. Auch eine Tagespflege oder kurzzeitige Betreuung zu Hause sind möglich.
- Wichtig: Der Betrag verfällt nicht automatisch am Jahresende, sondern kann bis zum 30. Juni des Folgejahres nachträglich abgerufen werden. Bewahren Sie alle Belege auf!
Besondere Situationen: Demenz, Kinder und junge Erwachsene
Pflegegrade bei Demenz
Menschen mit Demenz profitieren besonders vom neuen System. Früher fielen sie oft durch das Raster, weil ihre körperlichen Fähigkeiten noch gut erhalten waren. Heute werden kognitive Einschränkungen endlich angemessen bewertet.
Typisch für Demenzpatienten ist, dass sie in den Bereichen „Kognitive und kommunikative Fähigkeiten“ sowie „Verhaltensweisen und psychische Problemlagen“ viele Punkte sammeln, auch wenn sie körperlich noch fit sind.
Pflegebedürftige Kinder
Für Kinder gelten besondere Regeln, da sie altersbedingt noch nicht alle Fähigkeiten entwickelt haben. Die Begutachtung erfolgt im Vergleich zu gesunden gleichaltrigen Kindern. Zusätzlich gibt es für Kinder bis 18 Jahre erhöhte Leistungen, da die Pflege oft aufwendiger ist.
Palliativpflege und Sterbebegleitung
In der letzten Lebensphase können sich die Pflegebedürfnisse schnell ändern. Hier ist oft eine rasche Höherstufung möglich, um die bestmögliche Versorgung sicherzustellen. Palliativpflege erfordert besondere Expertise und Einfühlungsvermögen.
Praktische Tipps für den Alltag mit Pflegegraden
Hilfsmittel optimal nutzen
Jeder Pflegebedürftige hat Anspruch auf Pflegehilfsmittel im Wert von 40 Euro monatlich. Dazu gehören Handschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen und ähnliches. Diese können Sie über Lieferservices beziehen, die direkt mit der Pflegekasse abrechnen.
Technische Hilfsmittel wie Pflegebetten oder Rollstühle werden zusätzlich von der Krankenkasse finanziert. Hier lohnt es sich, frühzeitig einen Antrag zu stellen.
Wohnraumanpassung nicht vergessen
Bis zu 4.000 Euro bezuschusst die Pflegekasse für Umbauten, die das Wohnen zu Hause erleichtern. Dazu gehören Rampen, ebenerdige Duschen oder Treppenlifte. Bei mehreren Pflegebedürftigen im Haushalt kann der Zuschuss sogar bis zu 16.000 Euro betragen.
Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege
Diese beiden Leistungen sind Gold wert für pflegende Angehörige. Verhinderungspflege können Sie nutzen, wenn Sie als Pflegeperson krank sind oder Urlaub brauchen. Kurzzeitpflege ist sinnvoll bei vorübergehend erhöhtem Pflegebedarf, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt.
MDS-Pflege-Qualitätsbericht – Qualität in Pflegeheimen im Test: Worauf Sie achten sollten
Der aktuellste MDS-Pflege-Qualitätsbericht beleuchtet die neuesten Entwicklungen in der Pflegequalität. Er zeigt Fortschritte in der Umsetzung von Qualitätsstandards und hebt sowohl Verbesserungen als auch bestehende Herausforderungen hervor.
MDS-Pflege-Qualitätsbericht mit folgenden Ergebnissen:
Der aktuellste MDS-Pflege-Qualitätsbericht beleuchtet die neuesten Entwicklungen in der Pflegequalität. Er zeigt Fortschritte in der Umsetzung von Qualitätsstandards und hebt sowohl Verbesserungen als auch bestehende Herausforderungen hervor.
Der Bericht liefert wertvolle Einblicke in die Wirksamkeit von Pflegeprozessen und betont die Bedeutung kontinuierlicher Qualitätskontrollen zur Sicherung einer optimalen Versorgung.
Konkrete Ergebnisse aus dem aktuellsten Bericht:
- Verbesserung der Pflegequalität: In 85 % der untersuchten Einrichtungen wurde eine signifikante Verbesserung der Pflegequalität festgestellt, insbesondere im Bereich der Wundversorgung und der Sturzprävention.
- Personalqualifikation: Der Anteil an Pflegekräften mit speziellen Weiterbildungen ist um 12 % gestiegen, was sich positiv auf die individuelle Betreuung der Bewohner auswirkt.
- Herausforderungen: Trotz der Fortschritte gibt es weiterhin Defizite in der Dokumentation von Pflegeprozessen. In 30 % der Einrichtungen wurden unvollständige Pflegedokumentationen festgestellt.
- Bewohnerzufriedenheit: Die Zufriedenheit der Bewohner hat sich im Vergleich zum Vorjahr um 8 % verbessert, wobei besonders die Kommunikation mit dem Pflegepersonal positiv bewertet wurde.
- Kontinuierliche Qualitätskontrollen: Der Bericht betont die Notwendigkeit, die Häufigkeit von internen Audits zu erhöhen, um die Nachhaltigkeit der erzielten Verbesserungen sicherzustellen.
Pflegedienst auswählen
Bei der Auswahl eines Pflegedienstes sollten Sie nicht nur auf den Preis schauen. Wichtiger sind Qualifikation der Mitarbeiter, Zuverlässigkeit und menschliche Wärme. Lassen Sie sich Referenzen geben und vertrauen Sie auf Ihr Bauchgefühl.
Pflegeheim finden
Falls eine stationäre Unterbringung notwendig wird, beginnen Sie rechtzeitig mit der Suche. Gute Pflegeheime haben oft Wartelisten. Besuchen Sie mehrere Einrichtungen und achten Sie auf die Atmosphäre, nicht nur auf die Ausstattung.
Finanzierung der Pflege: Was zahlt die Kasse, was müssen Sie selbst tragen?
Eigenanteil verstehen
Die Pflegekasse übernimmt nie alle Kosten der Pflege. Bei häuslicher Pflege sind die Leistungsgrenzen klar definiert. In Pflegeheimen zahlen Sie einen einrichtungseinheitlichen Eigenanteil plus Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen.
Sozialhilfe als letzter Ausweg
Wenn die eignen Mittel und die der Kinder nicht ausreichen, springt das Sozialamt ein. Dies ist kein Grund für schlechtes Gewissen – Pflegebedürftigkeit kann jeden treffen und ist keine Schande.
Lesetip:
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Die Zukunft der Pflege in Deutschland
Das Pflegesystem steht vor großen Herausforderungen. Der demografische Wandel führt zu immer mehr Pflegebedürftigen, während gleichzeitig Pflegekräfte fehlen. Neue Technologien wie Assistenzsysteme und Pflegeroboter können helfen, sind aber kein Ersatz für menschliche Zuwendung.
Die Politik arbeitet an weiteren Reformen, um das System zukunftsfähig zu machen. Dazu gehören eine bessere Bezahlung von Pflegekräften, mehr Investitionen in die Ausbildung und der Ausbau der Prävention.
FAQ – Häufig gestellte Fragen zu Pflegegraden
1. Kann ich einen höheren Pflegegrad beantragen, wenn sich mein Zustand verschlechtert hat?
Ja, Sie können jederzeit einen Höherstufungsantrag stellen, wenn sich Ihre Pflegebedürftigkeit erhöht hat. Sammeln Sie vorher Belege wie neue Arztberichte oder Dokumentationen über zusätzliche Hilfebedarfe. Der Medizinische Dienst wird dann erneut begutachten. Bei schneller Verschlechterung, etwa nach einem Schlaganfall, sollten Sie nicht lange warten.
2. Was passiert, wenn ich mit der Pflegegrad-Einstufung nicht einverstanden bin?
Sie haben das Recht, innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids Widerspruch einzulegen. Dieser muss schriftlich bei Ihrer Pflegekasse eingereicht werden. Es folgt dann eine erneute Begutachtung, oft durch einen anderen Gutachter. In vielen Fällen führt ein gut begründeter Widerspruch zu einer Höherstufung.
3. Muss ich das Pflegegeld versteuern?
Nein, Pflegegeld ist steuerfrei und muss nicht in der Steuererklärung angegeben werden. Anders verhält es sich, wenn Sie das Pflegegeld an eine Pflegeperson weiterleiten – diese muss es unter Umständen versteuern, falls es sich um eine gewerbliche Tätigkeit handelt. Bei der Pflege durch Angehörige entstehen normalerweise keine steuerlichen Probleme.
4. Wie lange dauert es, bis ich nach dem Antrag Leistungen erhalte?
Die Pflegekasse hat 25 Arbeitstage Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags. Wird diese Frist überschritten, können Sie pro Woche Verzug 70 Euro Entschädigung verlangen. Die Leistungen werden rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung gezahlt, nicht erst ab dem Bescheid. Bei Eilfällen, etwa im Krankenhaus, kann auch eine vorläufige Einstufung erfolgen.
5. Können auch Menschen unter 65 Jahren einen Pflegegrad erhalten?
Absolut ja! Pflegebedürftigkeit ist keine Frage des Alters. Auch junge Menschen können nach Unfällen, durch Krankheit oder angeborene Behinderungen pflegebedürftig werden. Das Verfahren ist dasselbe wie bei älteren Menschen. Besonders bei Kindern gibt es sogar zusätzliche Leistungen, da die Pflege oft aufwendiger ist und länger andauert als bei erwachsenen Pflegebedürftigen.