MDS-Pflege-Qualitätsbericht – Pflege hat sich verbessert
Der vierte MDS-Pflege-Qualitätsbericht bezeugt, dass die Qualität der Pflege in Pflegeheimen und ambulanten Pflegediensten besser geworden ist. Der GKV-Spitzenverband und der Medizinische Dienst des GKV-Spitzenverbandes (MGS) stellte nun den vierten Pflege-Qualitätsbericht des medizinischen Dienstes des GKV-Spitzenverbandes in Berlin vor.
Inhaltsverzeichnis
MDK untersuchte rund 146.000 Pflegebedürftige
Insgesamt erfolgten 23.211 Qualitätsüberprüfungen, die im Jahr 2013 in den unterschiedlichsten ambulanten Pflegediensten und Pflegeheimen durch den Medizinischen Dienst durchgeführt wurden. Die Gutachter des MDK des GKV-Spitzenverbandes untersuchten insgesamt die Pflege-Qualität von rund 146.000 Personen. Deutliche Verbesserungen stellten die Gutachter bei der Versorgung von Dekubitalgeschwüren sowie der Vermeidung von freiheitsentziehenden Maßnahmen fest. Beim Schmerzmanagement gab es jedoch deutliche Defizite. Der Pflegebericht zeigt, dass die Pflegequalität insgesamt in den vergangenen zehn Jahren deutlich verbessert wurde.
Schmerzmanagement muss noch verbessert werden
Beim Schmerzmanagement wird nach Ansicht der Gutachter jedoch immer noch in vielen Fällen zu wenig gegen Schmerzen getan. Im Falle der Vermeidung von Dekubitalgeschwüren gab es im Gegensatz zu den vorherigen Erhebungen deutliche Verbesserungen. Auch im Hinblick auf die Häufigkeit von freiheitsentziehenden Maßnahmen gibt es im Vergleich zu dem Vorerhebungszeitraum deutliche Verbesserungen. Die Rate hierzu wurde nahezu halbiert. Dr. Peter Pick, Geschäftsführer des MDS, freute sich denn auch über die Verbesserung der Versorgungsqualität in den ambulanten Pflegeeinrichtungen und Pflegeheimen. Nicht nur beim Schmerzmanagement, sondern auch beim Arzneimittelmanagement und der Versorgung bei Inkontinenz gebe es aber noch Verbesserungsbedarf, so Dr. Peter Pick.
Zu häufig Inkontinenzmaterial verwendet
So solle insbesondere die Fähigkeit zum selbstständigen Toilettengang durch die Pflegeeinrichtungen beziehungsweise ambulanten Pflegedienste gefördert werden. Zahlreiche pflegebedürftigen Personen würden mit Inkontinenzmaterial beziehungsweise Dauerkathetern versorgt, obwohl dies bei einer Anleitung zum selbstständigen Toilettengang nicht notwendig wäre. Die Gutachter stellten fest, dass dort wo eine qualifizierte Pflege erbracht wurde, auch die Qualität der Ergebnisse stimmen würde. Bei den Heimbewohnern waren 63,8 Prozent in ihrer Alltagskompetenz eingeschränkt und 76,8 Prozent aller Pflegeheimbewohner erhielten eine Inkontinenzversorgung durch das Pflegepersonal.
35 Prozent der Bewohner von Pflegeheimen litten unter chronischen Schmerzen und immerhin 3,8 Prozent wiesen einen Dekubitus auf. 7,6 Prozent der begutachteten Personen wiesen ein deutliches Ernährungsdefizit, im Sinne einer Kachexie, auf. Die Gutachter des MDK untersuchten jeweils 10 Prozent der in einem Pflegeheim oder in einer ambulanten Pflegeeinrichtung vorhandenen Bewohner beziehungsweise Patienten. Hierbei wurde sowohl der Zustand der Versorgung wie auch die durchgeführten Pflegemaßnahmen untersucht.
Verbesserungen bei Dekubitusversorgung und bei freiheitsentziehenden Maßnahmen
Rund 43,3 Prozent der Pflegeheimbewohner besaßen ein Risiko für ein Druckgeschwür. Bei 75,6 Prozent wurde durch das Pflegepersonal eine konkrete Dekubitusprophylaxe durchgeführt. In 24,4 Prozent der Fälle gab es jedoch nicht ausreichende prophylaktische Maßnahmen durch das Pflegepersonal. Im Jahr 2012 wurden in 59,3 Prozent der Fälle Dekubitusprophylaxen umgesetzt und in 40,7 Prozent der Fälle nicht. Bei den freiheitsentziehenden Maßnahmen reduzierte sich der Einsatz von 20 Prozent auf 12,5 Prozent. Bei insgesamt 91,9 Prozent der von freiheits-einschränkenden Maßnahmen betroffenen Personen gab es eine entsprechende richterliche Genehmigung. Im Jahr 2012 lag dieser Wert noch bei 88,8 Prozent. Bei der Schmerztherapie gab es bei rund 37,3 Prozent aller Pflegeheimbewohner eine notwendige Schmerzerfassung.
Bei 80,3 Prozent der Betroffenen lag eine entsprechende pflegerische Schmerzeinschätzung im Sinne der Schmerzskala vor. Im Gegensatz zum Jahr 2012 zeigte sich eine deutliche Verbesserung der pflegerischen Leistungen auf dem Gebiet der Schmerzvermeidung. Im Jahr 2012 lag der Wert der Schmerzeinschätzung noch bei nur 54,6 Prozent. Lediglich bei 19,7 Prozent der begutachteten pflegebedürftigen Personen lag keine Schmerzeinschätzung vor. Bei der ambulanten Versorgung waren 29,9 Prozent der Pflegebedürftigen in der Alltagskompetenz eingeschränkt und 3,2 Prozent der Betroffenen litten an einem Dekubitalgeschwür.
Ambulante Pflege: Gute pflegerische Sturzrisikoeinschätzung durch Pflegepersonal
Bei 81,7 Prozent der in der häuslichen Umgebung aufgesuchten Pflegebedürftigen haben die MDK-Prüfer einen deutlichen Beratungsbedarf hinsichtlich des Sturzrisikos gesehen. Bei rund 83,6 Prozent der betroffenen Pflegebedürftigen war eine entsprechende Beratung durch das Pflegepersonal erfolgt. In lediglich 16,4 Prozent der Fälle gab es eine nicht entsprechend durchgeführte Beratung. Bei der letzten Begutachtung durch den MDK erhielten lediglich 49,9 Prozent der Pflegebedürftigen eine entsprechende Beratung. Hinsichtlich der Druckgeschwüre gab es bei 5,5 Prozent der Personen eine ärztliche Verordnung hinsichtlich der Wundversorgung beziehungsweise der Versorgung der chronischen Wunden.
Bei rund 85,7 Prozent der betroffenen Pflegebedürftigen erfolgte die Wundversorgung nach den neuesten pflegewissenschaftlich-medizinischen Erkenntnissen und lediglich in 14,3 Prozent der Fälle war dies nicht gegeben. Zum Teil wurden hierbei Grundsätze der Hygiene durch das Pflegepersonal nicht beachtet. Im Jahr 2012 waren 78,7 Prozent der Pflegebedürftigen mit einem Dekubitus sachgerecht versorgt worden.
Rechtsgrundlage zur Prüfung findet sich in § 114 a Abs. 6 SGB XI
Hinsichtlich der Schmerzerfassung im ambulanten Pflegebereich fand bei 15,3 Prozent der begutachteten Pflegebedürftigen eine entsprechende Schmerztherapie statt. Die Schmerzerfassung erfolgte in rund 67,9 Prozent der Fälle und lediglich in 32,1 Prozent der Fälle nicht. Im Jahr 2012 fand eine Schmerzerfassung lediglich bei 61,8 Prozent statt. Auch wenn hier einer Verbesserung gegenüber der vorherigen Studie festzustellen ist, bleibt hier noch ein entsprechender Verbesserungsbedarf bestehen. Insgesamt flossen in den vierten MDS-Pflege-Qualitätsbericht die Daten von 12.190 Pflegeheimen und 11.021 ambulanten Pflegeeinrichtungen ein. Die gesetzliche Grundlage der Qualitätsprüfung findet sich in § 114 a Abs. 6 SGB XI.