GKV: Streit um elektronische Gesundheitskarte

9. Januar 2015
GKV Zusatzbeitrag 2015Zusatzbeitrag 2015 Krankenkasse

GKV droht den Streit um die elektronische Gesundheitskarte eskalieren zu lassen. Der Spitzenverband der GKV weigert sich, zusätzliche Geldbeträge an die für die elektronische Gesundheitskarte zuständige Betreibergesellschaft, das Unternehmen Gematik zu zahlen.

GKV-Spitzenverband sieht Ärzteschaft in der Verantwortung für Digitalisierung

Der Sprecher des GKV-Spitzenverbandes, Florian Lanz, bestätigte dies gegenüber Pressevertretern. Lanz begründete diese Entscheidung damit, dass bei der Ausgabe von Versichertengeldern so wörtlich “auch etwas geschehen müsse.“

Die gesetzlichen Krankenkassen verweigern nun die Zahlung von 57 Millionen Euro an die Gematik. Pro Jahr und Mitglied müssten die gesetzlichen Krankenkassen 1,09 Euro an das Unternehmen Gematik überweisen. Der eigentliche Grund für die Sperre der Geldbeträge ist die Wut der gesetzlichen Krankenkassen darüber, dass Ärzte und weitere medizinische Leistungserbringer aus Sicht der GKV die Speicherung von Patientenakten und weiterer patienteneigener Daten für medizinische Notfälle verzögern würden.

In der nächsten Verwaltungsratssitzung des GKV-Spitzenverbandes am 16. Januar soll nun eine Entscheidung darüber fallen, wie es in Bezug auf die elektronische Gesundheitskarte weitergeht.

GKV-Versicherte müssen eGK seit 1. Januar zwingend nutzen

Weil nach Angaben der GKV das Unternehmen Gematik noch über genug Geld verfüge, sei der Betrieb der elektronischen Gesundheitskarte zur Zeit nicht bedroht, so der GKV-Spitzenverband in seiner Stellungnahme. Seit dem 1. Januar sind alle gesetzlich Versicherten verpflichtet, die elektronische Gesundheitskarte, die so genannte eGK, bei sich zu führen.

Wer nicht über die elektronische Gesundheitskarte verfügt, muss im Zweifelsfalle ärztliche und weitere Gesundheitsleistungen zunächst aus eigener Tasche begleichen. Erst bei Nachweis einer gesetzlichen Krankenkassenmitgliedschaft werden die vorgestreckten Beiträge dann erstattet. Insbesondere im Hinblick auf die Begleichung von Kosten für Medikamente kann das Fehlen der eGK schnell teuer werden.

Die elektronische Krankenkassenkarte unterscheidet sich von der bisherigen Krankenkassenkarte in erster Linie dadurch, dass diese ein Foto des gesetzlich Krankenversicherten zeigt. Dadurch soll der Missbrauch von Versichertendaten beziehungsweise der Missbrauch von Gesundheitsleistungen durch nicht versicherte Dritte verhindert werden. Ursprünglich war geplant, die elektronische Gesundheitskarte bereits im Jahr 2006 einzuführen.

eGK fehlen noch zahlreiche geplanten Funktionen

Obwohl die elektronische Gesundheitskarte nun Realität geworden ist, fehlen zahlreiche Funktionen, die eigentlich für den Betrieb der Karte vorgesehen waren. So soll die eGK zukünftig Patientendaten über bestimmte Erkrankungen und bestimmte Gesundheitsmerkmale wie Allergien, die Blutgruppe sowie die Medikamentenverordnung bei chronischen Erkrankungen beinhalten. Zudem soll die elektronische Krankenkassenkarte Röntgenbilder und weitere medizinische Untersuchungsdaten beinhalten.

Weil insbesondere die Ärzte diese Funktionen nach Ansicht der GKV zum Teil ausbremsen, lassen sich die Merkmale hinsichtlich der verschiedenen Patientendaten immer noch nicht auf der elektronischen Krankenkassenkarte abspeichern. Bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt wurden in das Projekt der eGK rund 800 Millionen Euro investiert. In einer Anfrage der Bundestagsfraktion der Partei Die Linke gab die Bundesregierung zu, dass sich die bislang in die elektronische Gesundheitskarte gesteckten Gesamtkosten bis Ende 2015 auf bis zu 1,2 Milliarden Euro belaufen könnten.

KBV sieht keine nützlichen Anwendungen für Arztpraxen durch eGK

Der Streit zwischen der Ärzteschaft und den Kassen droht nun zu eskalieren. Der Vertreter der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dr. Roland Stahl sieht denn auch die Krankenkassen in der Pflicht. Als Grund gibt er an, dass bis zum jetzigen Zeitpunkt eine für die Ärzteschaft nützliche Anwendung hinsichtlich der eGK im Hinblick auf Anwendungen für die jeweiligen Arztpraxen fehlen würden. Die Betreibergesellschaft Gematik indes beinhaltet sowohl Vertreter der GKV wie auch der Ärzteschaft.

Bundesgesundheitsministerium sieht Zahlungspflicht der GKV

Zudem habe der GKV-Spitzenverband dem Haushalt der Betreibergesellschaft der elektronischen Krankenkassenkarte zugestimmt. Dies teilte eine Sprecherin des Bundesgesundheitsministeriums gegenüber der “Ärzte Zeitung“ mit. Aus diesem Grunde geht das Ministerium davon aus, dass sich der GKV-Spitzenverband nicht aus der Zahlungspflicht selbst entlassen könne.

Wie die Sprecherin des Bundesgesundheitsministeriums weiter mitteilte, ergebe sich aus den Haushaltsverhandlungen eine bindende Rechtsverordnung, die letztlich auch dafür Sorge trägt, dass die für den Betrieb der elektronischen Krankenkassenkarte notwendigen Finanzmittel auch freigegeben werden.

Greift Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe selbst in den Streit ein?

Gesundheitsexperten erwarten, dass im äußersten Notfall Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe selbst in den Streit eingreifen wird. Insbesondere das Fortschreiten der Digitalisierung von Patientendaten und die dazugehörige Telematikinfrastruktur gilt als eines der politischen Ziele des derzeitigen Bundesgesundheitsministers Gröhe.

Offiziellen Verlautbarung nach soll der Entwurf für das entsprechende elektronische Gesundheitswesen noch im Januar für Beratungen in den Ausschüssen und im Bundestag vorliegen. Unter anderem gelten festgelegte Fristen für Online-Anwendungen. Darunter fallen auch Entlassungsbriefe, Medikamentenmanagement und das Abspeichern von Notfalldaten von Patienten.

Möglicherweise gilt das Vorgehen des GKV-Spitzenverbandes als Hinweis an die Politik, den Vorgang der Digitalisierung zu beschleunigen.

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