eGK: Elektronische Gesundheitskarte widerspricht Recht

4. Februar 2014

Seit Jahresbeginn 2014 ist es Pflicht, dass die elektronische Gesundheitskarte (eGK) genutzt wird. Die eingeführte Karte verstößt jedoch gemäß Zeitungsbericht gegen geltendes Recht. So haben die Krankenkassen darauf verzichtet, die Fotos der Versicherten zu prüfen. 

Eine Studie der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, kurz KBV, hat ergeben, dass die sogenannte e-card nutzlos ist. Die e-card wird auch als eGK bezeichnet.

Foto auf elektronischer Gesundheitskarte

Die Krankenkassen sind normalerweise verpflichtet, die Übereinstimmung des Lichtbildes auf der Karte mit der Person, des Inhabers der Karte, zu verifizieren. Auch alle zukünftig auf der eGK gespeicherten weiteren Sozialdaten müssen verifiziert werden. Im besten Fall sollte dies vor Ausstellung der Karte geschehen.

Bislang keine ausreichende Verifizierung

Bislang wurde die notwendige Verifizierung jedoch keinesfalls durchgeführt, was sich als problematisch herausstellen könnte. So sollen auf der eGK zukünftig äußerst sensible Daten gespeichert werden. Dies berichten Medien und zeigen damit eine große Sicherheitslücke auf.

Die Expertise für die niedergelassenen Ärzte in Deutschland wirft den Kassen nun vor, dass gesetzliche Vorgaben nicht ausreichend erfüllt wurden sind. Das heißt, rein rechtlich gesehen müsste die elektronische Gesundheitskarte wieder eingezogen werden und dementsprechend auch nachrüsten. Der Verband der gesetzlichen Krankenkassen verteidigt bis dato das Procedere der Kartenherausgabe.

Bundesgesundheitsministerium beteuert Richtigkeit

Auch das Bundesgesundheitsministerium beteuert weiterhin, dass bei der Herausgabe und der im Vorfeld getätigten Maßnahmen alles korrekt abgelaufen ist. Dies bestätigte ein Sprecher von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) im «Hamburger Abendblatt».

So wirft er außerdem ein, dass es unbestritten ist, dass die richtige Zuordnung der Daten der Gesundheitskarte zum Karteninhaber gewährleistet sein muss. Das heißt, dass hier neben weiterer Maßnahmen, auch eine Identifizierung des Versicherten erforderlich ist. Diese sei jedoch keinesfalls zum Zeitpunkt der Lichtbildübermittlung durchzuführen.

Dabei ließ das Ministerium bis dato bewusst offen, wann noch geprüft wird, ob der Karteninhaber auch der Abgebildete auf dem Foto ist.

Ohne Gesundheitskarte kein Vorankommen

Ohne die Gesundheitskarte geht es also quasi nicht. Seit dem 01.01.2014 ist es wichtig, dass diese eGK beim Arzt vorgelegt wird. Wird die alte Karte vorgezeigt, kann es durchaus passieren, dass der Arzt eine Behandlung ablehnt, bis die korrekte Karte vorliegt. Auch ein weiteres strittiges Thema, welches noch für Zündstoff sorgen wird.

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