Giftige Stoffe in Elektronik-Zubehör

24. Februar 2014
In Produkten die nach dem 10.12.2012 hergestellt wurden, ist die Verwendung von SCCP gesetzlich verboten.

Computertastaturen, Kopfhörer, Handyhüllen – diverse elektronische Zubehörteile enthalten gesundheitsschädliche Substanzen, wie aktuelle Untersuchungen des Technikmagazins „c’t“ zeigen.

Manch einer kennt es vielleicht? Man hat neue Elektronik gekauft und bereits beim Öffnen der Packung strömt einem ein Duft nach Chemie und Plastik entgegen? Doch wär hätte gedacht, dass diese Düfte nicht nur unangenehm riechen, sondern auch gesundheitsschädlich sein können? Das Technikmagazin „c’t“ hat verschiedenen Elektronikzubehör untersucht und kam zu überraschenden Ergebnissen.

Krebserregende PAKs gefunden

Untersuchungsobjekte waren Handy-Hüllen, Computer-Mäuse, Kopfhörer aber auch USB-Kabel. Getestet wurde auf allerhand chemische Verbindungen, darunter PAK (Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe), SCCP (Kurzkettige Chlorparaffine) und DEHP (Diethylhexylphthalat). Einige der  polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe, die auch in Erdöl oder Tabakrauch zu finden sind, können zu Hautentzündungen führen und sind krebserregend. Die Aufnahme des Schadstoffes über die Haut oder Atemwege steht in Verbindung mit einem erhöhten Risiko für Kehlkopf-, Haut-, Lungen- oder Magenkrebs.

SCCP und DEHP  fruchtbarkeitsschädigend

Während die PAKs für den oft unangenehmen Duft verantwortlich sind, sind die anderen beiden Stoffe, SCCP und DEHP, geruchslos. Das heißt, der in der Nase wahrgenommene Geruch  ist an sich ein gutes Warnsignal, besagt jedoch nur geringfügig über die Unschädlichkeit des Produktes aus. Die beiden genannten PVC-Weichmacher werden verwendet, um hartes Plastik biegsam und elastisch zu machen. Laut wissenschaftlichen Studien gelten sie als fruchtbarkeitsschädigend. Das heißt bei einer schwangeren Frau können sie den ungeborenen Embryo schädigen, und bei Männern zu Impotenz führen.

Betroffen sind vor allem Kopfhörer und No-Name-Produkte

Wie der Journalist Jan Keno Janssen des „c’t“-Magazins gegenüber dem Deutschlandfunk berichtet, seien besonders Kopfhörer belastet. Von vier getesteten Produkten wurden alle als „bedenklich“ eingestuft. Auch lässt sich ein Zusammenhang zwischen dem Schadstoffgehalt und dem Preis der Produkte feststellen. Vor allem günstige No-Name-Produkte waren betroffen. „Bei den Markenherstellern haben wir so gut wie gar nichts gefunden, nur Spuren. Das ist eigentlich alles sauber gewesen. Das schlimmste waren wirklich die Ohrhörer von unbekannten Marken.“ Darunter Produkte von „HQ“ (Modell “ HP 100″), „McVoice“ (Modell „SHS-8-NOK“), „EV“ (Modell „Black Water Resistant“) oder „Swees“ (Modell „4GB MP3-Player“). Auch USB-Kabel wiesen beunruhigend hohe Werte bei den Untersuchungen auf. Hier enthielten das No-Name-Kabel „Micro-USB 2.0, USB-A-A-Stecker an Micro-B-Stecker“ und die „Micro-USB-Verlängerung 0,5 Meter“ von „D-Lock“ die gefährlichen Weichmacher.

So können sich Verbraucher schützen

Wenn ein Produkt bereits merkwürdig riecht, ist dies in der Regel ein erstes Zeichen, dass bei der Produktion nicht ganz sauer gearbeitet wurde. Am besten die Gegenstände ein paar Tage auslüften lassen und wenn der Geruch nicht verfliegt, die Produkte zurückbringen. Kunststoffhüllen beispielsweise für Handys können auch mit lauwarmen Wasser und etwas Spülmittel abgespült werden. Eine weitere Möglichkeit bietet die sogenannte Reach-Auskunft. Da sind die Händler gesetzlich zu verpflichtet, innerhalb von 45 Tagen darauf zu antworten, ob schädliche Stoffe wie PAK oder DEHP in den Produkten enthalten sind.

Gesetzliche Nachbesserungen nötig

Laut Janssen ist die Verwendung von SCCP in Elektronik-Zubehör ist gesetzlich verboten, ausgenommen, die Produkte wurden vor dem 10.12.2012 hergestellt. Da dies jedoch als Verbraucher schwer herauszufinden ist, ist eine gesetzliche Nachbesserung zum Schutze der Verbraucher dringend nötig.

Weitere Artikel aus dieser Kategorie


Weitere Artikel mit diesem Schlagwort


google.com, pub-3218111180354478, DIRECT, f08c47fec0942fa0