Almased: Arzt und Apotheker – Guter Ruf für Werbung missbraucht

30. Januar 2015
Abnehmpulver Almased in der KritikAlmased in der Kritik Arzt und Apother werben für Abnehmpulver

Arzt und Apotheker gelten in der Bevölkerung als besonders vertrauensvolle Persönlichkeiten. Diesen Vertrauensbonus nutzt auch zunehmend die Werbung, um für Medikamente oder so genannte Lifestyle-Produkte zu werben. Dass ARD-Verbrauchermagazin “plusminus“ hat in dieser Woche die Thematik der Werbung mittels Arzt und Apotheker untersucht.

Almased wirbt mit Arzt und Apotheker zur besten Sendezeit

Das Ergebnis der Untersuchung zeigt, dass der Umsatz der beworbenen Produkte häufig genau dann ansteigt, wenn Ärzte und Apotheker für diese Werbung machen. Arzt und Apotheker zählen innerhalb der Bevölkerung zu denjenigen Berufsgruppen, die das höchste Vertrauen genießen. Bekanntestes Beispiel ist das Produkt “Almased“ hierbei handelt es sich um ein Abnehmpulver, dass der Hersteller mit einem Arzt und Apotheker bewirbt. Innerhalb der Wettbewerbszentrale wird diese Art der Werbung jedoch kritisch betrachtet und eine juristische Prüfung bleibt den Kontrolleuren ausdrücklich vorbehalten. Das Produkt “Almased“ gilt als das meistverkaufte Abnehmprodukt (in Pulverform) in Deutschland. Die Herstellerfirma investiert hierbei deutlich in die entsprechende Werbung. Der dementsprechende Werbespot läuft dabei zur besten Sendezeit, kurz vor der Tagesschau der ARD. In dem Werbespot tritt unter anderem der Apotheker Rudolf Keil auf.

Apotheker  präsentiert sich auf eigener Internetseite vor Regalen mit Almased

Der Apotheker leitet die Post-Apotheke im niederrheinischen Grevenbroich. Auffällig hierbei ist, dass auf der Internetseite des Apothekers (wohl gemerkt der Post-Apotheke) Rudolf Keil mit seinem Team vor Regalen des Produkts Almased zu sehen ist. Der betroffene Apotheker ließ gegenüber “plusminus“ über seinen Rechtsanwalt mitteilen, dass das Interesse an einer “Almased-unterstützten Ernährung aus eigener Initiative heraus entstanden sei. Dies begründete Keil “durch positive Erfahrungen aus der täglichen Apothekenpraxis.“ Die Redakteure des ARD-Verbrauchermagazins besuchten unter anderem bei ihren Recherchen auch die Wettbewerbszentrale in Bad Homburg. Diese betrachtet die Art der Werbung von Almased sehr kritisch. Das Unternehmen beteuert jedoch gegenüber “plusminus“, dass sich in der Werbung an geltende Gesetze gehalten würde.

Professor Berg erhielt von Almased Studienunterstützung und Vortragshonorare

Auf der Internetseite des Unternehmens Almased ist unter anderem Professor Dr. Aloys Berg von der Medizinischen Fakultät der Universität Freiburg zu sehen. Auch der Professor wirbt für das Abnehmpulver. Während der Recherchen kommt das Verbrauchermagazin zu der Erkenntnis, dass Berg von dem Unternehmen Almased unter anderem Studienunterstützung bekam und Vorträge durch das Unternehmen honoriert wurden. Zudem lässt sich auf der Webseite des privaten Forschungsinstituts des Professors das Almased-Kochbuch bestellen. Professor Berg teilte indes mit, dass er nie ein Honorar für die Almased-Werbung erhalten habe. Während die Apothekerordnung ein Recht auf Werbung nicht komplett ausschließt, gibt es in der ärztlichen Berufsordnung ein deutliches Werbeverbot.

Ärztliche Berufsordnung untersagt ausdrücklich Produktwerbung

Dort heißt es sinngemäß: “Der Arzt darf seinen Namen nicht hergeben für Produktwerbung.“ Die medizinische Fakultät der Universität Freiburg teilte derweil gegenüber der Presse mit, dass Professor Berg bereits seit dem Jahr 2008 emeritiert sei und die Universität von der Werbung keine Kenntnis erhielt. Die Universität verlangt derweil von Professor Berg, sämtliche Werbung mit dem Hinweis auf die Medizinische Fakultät und die Universität Freiburg zukünftig zu unterlassen. Das Unternehmen Almased löschte auf der Internetseite darauf hin sämtliche Verweise auf die Universität Freiburg, ließ aber die Werbung mit Professor Berg weiterhin online.

Wettbewerbszentrale und Verbraucherzentrale Sachsen wollen gegen Almased Klage einreichen

Die Wettbewerbszentrale will derweil gegen das Unternehmen Almased Klage einreichen. Während Apotheker Rudolf Keil für das Hergeben seines Namens aufgrund der Berufsordnung für Apotheker nicht belangt werden kann, sieht die Rechtslage für Professor Berg aufgrund der Berufsordnung für die in Deutschland tätigen Ärzte anders aus. Die Rechtsgrundlage bei den Ärzten beruht auf Paragraph 27 Abs. 3 MBO-Ä. Mittlerweile will jedoch nicht nur die Wettbewerbszentrale gegen das Unternehmen Almased Klage einreichen, sondern auch die Verbraucherzentrale Sachsen. Die Verbraucherzentrale Sachsen klagt jedoch nicht gegen die Werbeauftritte des Arztes und Apothekers, sondern wegen Aussagen, die sich auf die Gesundheit beziehen. Almased verbreitet diese Aussagen auf der Produktpackung und im Internet. Auch wenn es sich bei Professor Berg und Apotheker Keil um Einzelfälle handelt, erweckt dies bei der Bevölkerung jedoch mitunter den Eindruck, als sei das Produkt besonders empfehlenswert.

Die überwältigende Anzahl der Ärzte und Apotheker haben ausschließlich das Wohl des Patienten im Blick

Schließlich werben ein renommierter Apotheker und ein angesehener Professor für das Abnehmpulver. Sollte die Verbraucherzentrale Sachsen mit ihrer Klage Erfolg haben, könnte sich dies jedoch auch auf das Ansehen der Berufsgruppen Arzt und Apotheker auswirken. Denn sollten die auf der Produktpackung versprochenen gesundheitsbezogenen Aussagen nachweislich nicht stimmen, hätte ein Arzt und ein Apotheker eine eindeutig falsche Aussage zu einem Produkt durch Hergeben ihres Namens und damit auch ihres Berufsstandes getroffen. Dies könnte letztlich das Vertrauen in den Berufsstand des Apothekers und des Arztes insgesamt schaden. Hierbei darf jedoch nicht vergessen werden, dass es sich um Einzelfälle handelt, und dass der Großteil der Apotheker und Ärzte engagiert für die Gesundheit der Patienten und Ratsuchenden eintreten.

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