Sportunfähigkeit: außerordentliche Kündigung Fitnessstudio

7. Februar 2014

Immer mehr Menschen wählen den Gang ins Fitnessstudio. Besonders, wenn es draußen nass und kalt ist, macht es wesentlich mehr Spaß, im Warmen und Trockenen Sport zu betreiben. Doch gibt es auch Nachteile, die mit dem Fitnessstudio einhergehen. So unter anderem harte Verträge, die nur schwer kündbar sind. 

Ein Fitnessstudio-Vertrag ist in der Regel mit einer Laufzeit von 12 oder 24 Monaten abzuschließen. Fraglich ist jedoch, was passiert, wenn das Mitglied es krankheitsbedingt nicht mehr schafft, das Sportangebot wahrzunehmen.

Recht auf außerordentliche Kündigung

In diesen Fällen besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit einer sofortigen Kündigung. Hierauf weisen auch immer wieder die Verbraucherschutzagenturen hin. Eine dauerhafte Sportunfähigkeit sei somit ein Kündigungsgrund.

Verträge für Fitnessstudio mit langen Laufzeiten

Vor allem nach dem Jahreswechsel ist es häufig zu sehen, dass sich die Fitnessstudios mit neuen Mitgliedern füllen. Seien es die guten Vorsätze oder aber auch diverse Gutscheine, die zu Weihnachten verschenkt wurden sind. Man möchte mehr Sport treiben, abnehmen und vor allem auch allgemein gesünder leben. Der Gang zum Sportklub um die Ecke liegt daher nahe.

Häufig werden dann lange Verträge abgeschlossen, so dass der innere Schweinehund überwunden wird. Doch sollte hier auch Acht gegeben werden, denn nicht immer können solche langen Verträge besser sein. Sie werden in der Regel ausgenutzt, weil die Beiträge „angeblich“ günstiger werden, was auf Dauer gesehen jedoch ebenfalls nicht korrekt ist.

Ärztliches Attest der Sportunfähigkeit für Kündigung nötig

Es kann nun passieren, dass aufgrund einer Krankheit das Sporttreiben erst einmal an eine hintere Stelle rutscht. Doch was kann getan werden, wenn krankheitsbedingt das Fitnessstudio nicht mehr aufgesucht werden kann?

Die Fitnessstudio-Verträge laufen im Regelfall mindestens für ein bis zwei Jahre und können erst nach Ablauf dieser Frist gekündigt werden. Dies gilt auch dann, wenn ein Mitglied über einen längeren Zeitraum ausfällt, wie es beispielsweise bei einem Unfall der Fall sein kann.

Sportunfähigkeit stellt Kündigungsgrund dar

Die Fitnessstudios kommen dann aber dennoch entgegen und bieten an, dass der Vertrag für die Dauer der Sportunfähigkeit ausgesetzt werden kann. Anschließend würde er normal weiterlaufen.

Jedoch ist es rechtlich gegeben, dass eine ärztlich attestierte dauerhafte Sportunfähigkeit einen Kündigungsgrund darstellt. Die Kündigung gilt mit sofortiger Wirkung innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Feststellung der Krankheit.

Weitere Artikel aus dieser Kategorie


Weitere Artikel mit diesem Schlagwort


google.com, pub-3218111180354478, DIRECT, f08c47fec0942fa0