Bald Krankenhäuser als Hausarztersatz?

3. Oktober 2014
Techniker Krankenkasse mit Zusatzbeitrag 2015GKV Zusatzbeitrag der Techniker Krankenkasse TK

Sowohl Politik wie auch Krankenkassenvertreter fordern eine Auflösung der Sektoren ambulanter und stationärer Versorgung. Was bedeutet ads für die Patienten?

Bald Krankenhäuser als Hausarztersatz? Geht es nach dem Vorsitzenden des AOK-Bundesverbandes, Jürgen Graalmann, so sollen Krankenhäuser zukünftig auch für die ambulante Versorgung von Patienten zuständig sein.

AOK-Bundesverbandsvorsitzender: Aufhebung zwischen ambulanten und stationären Sektor gefordert

Der AOK-Bundesverbandsvorsitzender möchte damit die Kliniken zu einer Art Facharzt/Hausarztersatz machen. Gegenüber der “ Frankfurter Rundschau“ erläuterte Graalmann sein Konzept. Demnach würden es „die Versicherten nicht verstehen, warum sie nicht einen guten Arzt aufsuchen könnten, der in einem Krankenhaus tätig sei.“ Der Trennungsstrich zwischen dem ambulanten und stationären Sektor soll somit aufgehoben werden. Auch für die Planungen hinsichtlich der Art personellen Ausstattungen soll es demnach eine zusammenfassende Koordination und Verwaltung geben.

Kliniken sollen Behandlungsschwerpunkte bilden

Zudem sprach sich der AOK-Bundesverbandsvorsitzende für eine stärkere Spezialisierung von Kliniken aus. Demnach sollen Abteilungen in Kliniken nur dann bestimmte Leistungen anbieten dürfen, wenn diese einen qualitativen Mindeststandard erfüllen würden. So sei es möglich, dass sich in einer größeren Stadt ein Krankenhaus beispielsweise lediglich auf den Fachbereich der Inneren Medizin konzentrieren würde, während ein anderes die Orthopädie oder die Kardiologie als Behandlungsschwerpunkt bevorzugt.

Auch Politik fordert Sektorenauflösung

Bereits im Januar diesen Jahres forderte die CDU-Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz, dass sich die Bundesregierung an die Auflösung der Trennungslinie zwischen ambulanten und stationären Sektoren machen müsse. Durch die Auflösung der Trennungslinie sei beispielsweise eine Verbesserung des Entlassungsmanagements mit anschließender ambulanter Weiterbehandlung möglich. Diese könnte dann nämlich in dem Krankenhaus erfolgen, in dem beispielsweise auch die Operation stattfand.

Bereits im Koalitionsvertrag wurde zwischen Union und SPD vereinbart, dass es zu einer besseren Abstimmung zwischen Kliniken und niedergelassenen Ärzten kommen solle. Demnach soll es zu einer Kooperation zwischen den kassenärztlichen Vereinigungen und den jeweiligen Kliniken kommen. Auch der Notdienst der Apotheken soll in dieses Konzept mit einbezogen werden.

Versorgungsstärkungsgesetz: Gut für die Patienten oder gut für die Kassen?

Die Bundesregierung will bereits in der nächsten Woche den Entwurf des so genannten Versorgungsstärkungsgesetzes vorlegen. Was auf den ersten Blick des AOK-Bundesverbandsvorsitzenden als bessere Versorgung für die Patienten anzusehen ist, dürfte hinsichtlich der wahren Motivation auf Seiten der AOK eher in der finanziellen Einsparungskomponente zu sehen sein. Graalmann gibt denn auch offen zu, dass die Ausgaben zum gegenwärtigen Zeitpunkt in etwa doppelt so schnell zunehmen wie die Einnahmen.

Insofern dürfte der jüngste Vorschlag in erster Linie als Einsparungskonzept zu verstehen sein. Auch die anderen gesetzlichen Krankenkassen dürften dem Konzept des AOK-Bundesverbandsvorsitzenden Graalmann angesichts des Einsparpotenzial wohlwollend gegenüberstehen. Für die Patienten hätte einer ambulante Versorgung in der Klinik den Vorteil, dass die materielle Ausstattung und damit die medizinischen Möglichkeiten sowie die Ausstattung mit Spezialisten im Hinblick auf bestimmte Krankheitsbilder deutlich größer und besser sind als im bislang rein ambulanten ärztlichen Bereich.

Weitere Artikel aus dieser Kategorie


Weitere Artikel mit diesem Schlagwort


google.com, pub-3218111180354478, DIRECT, f08c47fec0942fa0