PIP Brustimplantate: kein Schmerzensgeld für Geschädigte

31. Januar 2014

Die Frauen der heutigen Zeit streben nach einem ganz besonderen Ideal. Schön und perfekt muss sie aussehen, die Frau von heute. Am besten noch in einem wunderbaren Körper verpackt. Daher steigt auch der Glaube an die Schönheitschirurgie. 

Besonders beliebt ist die Vergrößerung der Brüste, um dem eigenen Körper ein weiteres Ideal zu schenken und perfekt auszusehen.

Das Silikon, welches bei den Brust-OPs verwendet wird, hat ein Prüfsiegel vom TÜV. Fraglich ist jedoch, wer denn nunmehr haftet, wenn sich das Material doch als minderwertig herausstellt.

Kein Schmerzensgeld seitens des TÜV

Das Oberlandesgericht Zweibrücken hat in einem vorliegenden Fall entschieden, dass der TÜV-Rheinland wegen der Zertifizierung von mangelhaften Brustimplantaten des französischen Herstellers PIP kein Schmerzensgeld zahlen muss.

Vorliegenden ging es um eine 64jährige Frau, die Schmerzensgeld in Höhe von 40.000 € verlangt hatte, da ihr Silikonkissen des französischen Unternehmens PIP implantiert worden waren, deren Silikon nicht für medizinische Zwecke zugelassen war.

TÜV Rheinland hat PIP Brustimplantate geprüft

Die Implantate wurden umgehend entfernt, als die Frau davon erfuhr. Der TÜV Rheinland war es jedoch letzten Endes gewesen, der die Produktionsprozesse geprüft hat.

Die Klage blieb ohne Erfolg, da das OLG Zweibrücken davon ausgeht, dass für den TÜV-Rheinland keine „Garantenpflicht“ gegenüber der Klägerin bei der Ausübung seiner Prüftätigkeit bestanden hat.

OLG Urteil: TÜV hat Prüfpflichten nicht verletzt

Nach Auffassung des OLG hat der TÜV Rheinland seine vertraglichen und durch das Europarecht vorgegebenen Prüfpflichten nicht verletzt. Denn bei der Zertifizierung ging es lediglich darum, der Firma den Nachweis gegenüber den zuständigen Behörden zu ermöglichen, dass die Brustimplantate innerhalb der Europäischen Union verkauft werden dürften.

Achtung bei Brust-OPs

Wer sich den Weg zu einer Brust OP ebnen möchte, sollte einiges beachten. Nicht nur die Wahl des richtigen und seriösen Arztes ist wichtig, sondern auch, dass dieser mit Mitteln und Implantaten hantiert, die zertifiziert sind und sich für die Vorgehensweise eignen. In einem Beratungsgespräch können all solche Dinge in Erfahrung gebracht werden.

Auch ist eine zweite unabhängige Meinung wichtig. Das Aufsuchen eines zweiten Schönheitschirurgen kann so Einblicke in die verschiedenen Arbeitsweisen schaffen und somit auch eine gewisse Sicherheit bieten.

Alles in allem ist es wichtig sich vor Augen zu halten, dass eine Brust-OP immer auch ein operativer Eingriff ist und dementsprechend mit gewissen Risiken einhergehen kann.

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